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Projektrechte

Projektrechte kaufen: Kaufpreis, Meilensteine und Risiken

Wie der Kauf von Projektrechten für Solarparks abläuft, wie Kaufpreise an Meilensteine geknüpft werden und welche Prüfpunkte vor dem Signing stehen.

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026 · Nächste Prüfung 2027-01-05

Projektrechte kaufen: Kaufpreis, Meilensteine und Risiken

Beim Kauf von Projektrechten erwirbt ein Investor einen Solarpark, der noch nicht gebaut ist. Er übernimmt die bisherige Entwicklung und das Recht, das Projekt fertigzustellen. Der Preis ist niedriger als bei einer fertigen Anlage, das Risiko höher.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information. Er ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Anlageberatung und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Verhältnisse. Lassen Sie Ihre Entscheidung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und bei Bedarf weiteren Fachleuten prüfen. Stand: 13.10.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Projektrechte sind keine einheitliche Sache. Ihr Wert hängt am Stand von Fläche, Baurecht, Netz und Erlösen.
  • Übliche Struktur: Kauf der Projektgesellschaft mit Zahlung in Raten nach Meilensteinen.
  • Wichtigste Prüfpunkte: Laufzeit und Sicherung der Flächen, Planungsstand, Netzanschlusszusage, Flächenkategorie für das EEG.
  • Der Vertrag braucht klare Definitionen der Meilensteine und Rechte bei deren Ausfall.

Typische Meilensteine

Meilenstein Nachweis
Flächen gesichert Unterschriebene Pachtverträge, Dienstbarkeitsbewilligungen
Aufstellungsbeschluss Beschluss der Gemeinde
Netzanschlusszusage Schreiben des Netzbetreibers mit Verknüpfungspunkt und Leistung
Satzungsbeschluss oder Baugenehmigung Bekanntmachung, Bescheid, Bestandskraft
Zuschlag Veröffentlichung der Bundesnetzagentur
Ready to Build Alle Voraussetzungen für Baubeginn erfüllt

Prüfpunkte

  • Fläche. Laufzeit mindestens Betriebsdauer plus Bau und Rückbau, Verlängerungsoptionen, Zustimmung der Eigentümer zur Übertragung. Siehe Pachtvertrag.
  • Baurecht. Stand des Bebauungsplans oder Voraussetzungen der Privilegierung. Siehe Baurecht.
  • Netz. Ist die Zusage befristet, wer zahlt den Anschluss, gibt es eine flexible Netzanschlussvereinbarung? Siehe Netzanschluss.
  • Förderung. Passt die Fläche in die Kulisse, und welche Fristen laufen ab Zuschlag? Siehe Flächenkulisse.
  • Gutachten. Umwelt, Boden, Kampfmittel, Blendung, Ertrag.
  • Gesellschaft. Bei Kauf der Projektgesellschaft: Altverbindlichkeiten, Steuern, Verträge mit dem Entwickler. Siehe Asset Deal oder Share Deal.

Beispielrechnung

Beispiel mit erfundenen Werten. Die Zahlen dienen nur der Erklärung und sind keine Marktdaten.

Für ein Projekt mit 20 MWp wird ein Gesamtpreis von 1,6 Mio. € vereinbart, also 80 € je kWp. 10 % werden bei Signing fällig, 30 % bei Satzungsbeschluss, 30 % bei Netzzusage, 30 % bei Baubeginn. Scheitert der Bebauungsplan vor dem Satzungsbeschluss, hat der Käufer 160.000 € gezahlt. Wird der Plan nach dem Satzungsbeschluss aufgehoben, etwa in einer Normenkontrolle, sind bereits mindestens 640.000 € gezahlt. Ein Rückzahlungsanspruch für diese Fälle muss ausdrücklich vereinbart sein.

So rechnet Wattvestor

Für Projektrechte zeigt Wattvestor den Preis je kWp und den Projektstand. Renditekennzahlen rechnen wir erst, wenn Baukosten und Erlöse vorliegen.

Häufige Fragen

Was sind Projektrechte?

Die gesicherten Grundlagen eines noch nicht gebauten Solarparks: Flächenverträge, Planungs- und Genehmigungsstand, Netzanschlusszusage, Gutachten und gegebenenfalls ein Zuschlag. Sie liegen meist in einer Projektgesellschaft.

Wie wird der Kaufpreis gezahlt?

Meist in Raten je Meilenstein, etwa bei Satzungsbeschluss, Netzzusage, Baugenehmigung und Baubeginn. So trägt der Verkäufer einen Teil des Risikos bis zur Baureife.

Was ist das größte Risiko?

Dass ein Meilenstein nicht erreicht wird und bereits gezahlte Beträge verloren sind. Rücktrittsrechte und Rückzahlungsklauseln begrenzen das Risiko.

Quellen

  1. § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html, abgerufen am 13.10.2026
  2. § 8 EEG 2023, Anschluss: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html, abgerufen am 13.10.2026
  3. § 37 EEG 2023, Gebote für Solaranlagen des ersten Segments: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__37.html, abgerufen am 13.10.2026
  4. § 38a EEG 2023, Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__38a.html, abgerufen am 13.10.2026

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.