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Marktstammdatenregister: PV-Anlagen selbst prüfen
Was das Marktstammdatenregister über eine PV-Anlage öffentlich zeigt, wie man ein Angebot damit abgleicht und welche Zahlungen bei fehlender Registrierung drohen.
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026 · Nächste Prüfung 2027-04-13
Marktstammdatenregister: PV-Anlagen selbst prüfen
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das amtliche Register der Bundesnetzagentur für Strom- und Gasanlagen. Jede netzgekoppelte PV-Anlage muss dort eingetragen sein. Für Investoren ist es eine kostenlose Möglichkeit, Angaben aus einem Exposé mit einer amtlichen Quelle abzugleichen: Leistung, Inbetriebnahme, Standort und Betreiber.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information zum Stand 13.10.2026. Er ist keine Rechtsberatung. Die Daten im Register trägt der Betreiber selbst ein. Die Verantwortung für ihre Richtigkeit liegt bei ihm.
Das Wichtigste in Kürze
- Betreiber müssen ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren (§ 5 Abs. 5 MaStRV).
- Die öffentliche Einheitenübersicht zeigt unter anderem MaStR-Nummer, Betriebsstatus, Inbetriebnahmedatum, Ort und bei Gesellschaften den Betreiber.
- Daten natürlicher Personen als Betreiber werden nicht veröffentlicht (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 MaStRV).
- Fehlt die Registrierung, zahlt der Betreiber 10 € je kW und Monat an den Netzbetreiber, nach Nachholen rückwirkend 2 € (§ 52 EEG). Voraussetzung ist, dass auch keine Meldung nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG vorliegt.
- Weicht das Register vom Exposé ab, sollte der Anbieter das erklären.
Was das Register zeigt
Die Aktuelle Einheitenübersicht wird in Echtzeit aktualisiert und zeigt die wichtigsten Felder. Die Erweiterte Einheitenübersicht enthält mehr Felder und einen Download, aber keine Daten des laufenden Tages.
| Feld | Wofür es nützt |
|---|---|
| MaStR-Nummer der Einheit (beginnt mit SEE) | eindeutige Kennung, im Kaufvertrag angeben lassen |
| Betriebsstatus | in Planung, in Betrieb, vorübergehend oder endgültig stillgelegt |
| Inbetriebnahmedatum | bestimmt Förderbeginn und anwendbare EEG-Fassung |
| Brutto- und Nettonennleistung | Abgleich mit der Leistung im Exposé |
| Standort | Postleitzahl, Ort; bei Anlagen über 30 kW auch genauere Angaben |
| Name und MaStR-Nummer des Anlagenbetreibers (nur Organisationen) | Abgleich mit dem Verkäufer |
| Status der Netzbetreiberprüfung | zeigt, ob der Netzbetreiber Angaben geprüft hat (Feld im Gesamtdatenexport) |
| Flächenangaben bei Freiflächen (zum Beispiel Name des Solarparks, Nutzungsart vor Errichtung, lichte Höhe) | Abgleich mit Kategorie und Bauform |
Die lichte Höhe steht im Gesamtdatenexport im Feld „LichteHoehe“ der Tabelle EinheitenSolar, angegeben in Metern (Dokumentation MaStR Gesamtdatenexport, Revision 26.2 vom 01.10.2026, Kapitel 5.5.2, S. 60; dort in der Revisionsliste als neues Attribut geführt). Bei Agri-PV lässt sich so die im Angebot genannte Höhe gegen die Registrierung halten.
Genauere Standortangaben wie Straße, Flurstück und Koordinaten werden bei Erzeugungseinheiten bis 30 kW nicht veröffentlicht (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a MaStRV). Solaranlagen eines Betreibers am selben Standort, die gleichzeitig in Betrieb gehen, werden als eine Einheit registriert (§ 5 Abs. 1 Satz 2 MaStRV).
Abgleich mit dem Angebot
- Einheit finden. In der Erweiterten Einheitenübersicht nach Energieträger „Solare Strahlungsenergie“, Ort und Leistung filtern. Besser: Lassen Sie sich die MaStR-Nummer vom Anbieter geben.
- Leistung vergleichen. Weicht die Bruttoleistung von der Leistung im Exposé ab, fragen Sie nach.
- Inbetriebnahme prüfen. Das Datum entscheidet, welche Regeln gelten, etwa für negative Preise nach § 51 EEG. Siehe Negative Strompreise.
- Betreiber prüfen. Stimmt der eingetragene Betreiber mit dem Verkäufer oder der Projektgesellschaft überein?
- Status prüfen. Eine Anlage „in Planung“ ist noch nicht in Betrieb. Das ist für ein Bestandsangebot ein Warnsignal.
- Änderungen beachten. Nach einem Verkauf muss der neue Betreiber die Änderung innerhalb eines Monats eintragen (§ 7 Abs. 1 MaStRV).
Bei Angeboten für einzelne Teile eines Parks, etwa Wechselrichter oder Modulreihen, ist im Register oft nur die gesamte Einheit des Betreibers zu sehen. Wie der Käufer dann rechtlich und technisch zugeordnet wird, muss der Kaufvertrag zeigen. Siehe Beteiligungsformen.
Pflichten und Zahlungen
| Pflicht | Frist | Folge bei Verstoß | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Registrierung der Einheit und der EEG-Anlage | ein Monat nach Inbetriebnahme | 10 € je kW und Kalendermonat an den Netzbetreiber | § 5 Abs. 5 MaStRV; § 52 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 EEG (wenn auch keine Meldung nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG vorliegt) |
| Nachholen der Registrierung | Verringerung auf 2 € je kW und Monat, rückwirkend bis zum Beginn des Verstoßes | § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG | |
| Registrierung von Änderungen | ein Monat nach Eintritt | § 7 Abs. 1 MaStRV |
Treffen in einem Monat mehrere Verstöße zusammen, sind die Zahlungen insgesamt auf 10 € je kW begrenzt (§ 52 Abs. 5 EEG). Der Netzbetreiber kann die Zahlungen gegen die Zahlungsansprüche des Betreibers aufrechnen (§ 52 Abs. 6 EEG). Zusätzlich entfällt für das gesamte Kalenderjahr das Entgelt für dezentrale Einspeisung nach § 18 StromNEV (§ 52 Abs. 7 EEG).
Beispielrechnung
Beispiel mit angenommenen Werten. Keine Aussage über eine konkrete Anlage.
Ein Park mit 10.000 kW wird drei Monate zu spät registriert.
| Fall | Rechnung | Zahlung |
|---|---|---|
| Registrierung nachgeholt | 10.000 kW × 2 € × 3 Monate | 60.000 € |
| Registrierung nicht nachgeholt, je Monat | 10.000 kW × 10 € | 100.000 € je Monat |
Was das heißt: Eine fehlende Registrierung kostet schnell einen Teil des Jahreserlöses. Beim Kauf einer Bestandsanlage sollte der Kaufvertrag regeln, wer Zahlungen aus der Zeit vor dem Übergang trägt.
So rechnet Wattvestor
Die Methodik gleicht Leistung, Inbetriebnahme und Standort eines Angebots mit dem Marktstammdatenregister ab, sobald die MaStR-Nummer oder Ort und Leistung bekannt sind. Abweichungen werden markiert. Fehlt die Neigung im Datenraum, kann die im Register eingetragene Neigungsklasse für die Ertragsprüfung genutzt werden.
Häufige Fragen
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das amtliche Register der Bundesnetzagentur für Anlagen und Akteure des Strom- und Gasmarkts. Betreiber müssen ihre PV-Anlagen dort registrieren (§ 5 Abs. 1 MaStRV). Ein großer Teil der Daten ist öffentlich einsehbar.
Bis wann muss eine PV-Anlage registriert sein?
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 Satz 1 MaStRV). Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats einzutragen (§ 7 Abs. 1 MaStRV).
Was passiert, wenn die Anlage nicht registriert ist?
Der Betreiber muss an den Netzbetreiber 10 € je kW und Kalendermonat zahlen (§ 52 Abs. 1 Nr. 11, Abs. 2 EEG), sofern auch keine Meldung nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 EEG vorliegt. Wird die Registrierung nachgeholt, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 € je kW und Monat (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG).
Sehe ich im Register, wem die Anlage gehört?
Nur wenn der Betreiber keine natürliche Person ist. Daten natürlicher Personen als Marktakteure werden nicht veröffentlicht (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 MaStRV). Bei Gesellschaften sehen Sie Name und MaStR-Nummer des Betreibers.
Was bedeutet der Status der Netzbetreiberprüfung?
Der Netzbetreiber prüft bestimmte Angaben der Registrierung. Der Status zeigt, ob und mit welchem Ergebnis eine Prüfung durchgeführt wurde. Er ist im Gesamtdatenexport als eigenes Feld enthalten. Eine geprüfte Eintragung ist ein gutes Zeichen, ersetzt aber nicht die Prüfung der Verträge.
Quellen
- § 5 MaStRV: https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__5.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 7 MaStRV: https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__7.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 15 MaStRV: https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__15.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 52 EEG 2023: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__52.html, abgerufen am 13.10.2026
- Marktstammdatenregister, Aktuelle Einheitenübersicht: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht, abgerufen am 13.10.2026
- Marktstammdatenregister, Erweiterte Einheitenübersicht: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/ErweiterteOeffentlicheEinheitenuebersicht, abgerufen am 13.10.2026
- MaStR-Hilfe, Anleitung zur Datenfilterung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Anleitung_zur_Datenfilterung.pdf, abgerufen am 13.10.2026
- Dokumentation MaStR Gesamtdatenexport, Revision 26.2 vom 01.10.2026 (Kapitel 5.5.2 EinheitenSolar, Feld LichteHoehe): https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/gesamtdatenexport/Dokumentation%20MaStR%20Gesamtdatenexport/Dokumentation%20MaStR%20Gesamtdatenexport.pdf, abgerufen am 13.10.2026
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