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Wissen · Glossar

Inbetriebnahme

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist nach § 3 Nr. 30 EEG die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, wenn die Anlage fest am dauerhaften Ort installiert ist.

Der Zeitpunkt bestimmt, welche Fassung des EEG gilt, wann der Förderzeitraum beginnt und ob etwa die Regeln zu negativen Preisen ab 25.02.2025 greifen. Er steht im Marktstammdatenregister und sollte mit dem Inbetriebnahmeprotokoll übereinstimmen.

Fundstelle: § 3 EEG, Begriffsbestimmungen

Mehr dazu: Marktprämie und Direktvermarktung nach dem EEG, Marktstammdatenregister: PV-Anlagen selbst prüfen

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.