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Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG
Wie Betreiber von Solarparks Gemeinden mit bis zu 0,2 ct/kWh beteiligen, wann die Zahlung erstattet wird und was das für die Kalkulation heißt.
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026 · Nächste Prüfung 2027-01-05
Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG
Nach § 6 EEG dürfen Betreiber von Freiflächenanlagen der Gemeinde, auf deren Gebiet die Anlage steht, einen Betrag je eingespeister kWh zahlen. Die Zahlung soll die Akzeptanz vor Ort stärken. Für geförderte Anlagen wird sie dem Betreiber erstattet.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information. Er ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Anlageberatung und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Verhältnisse. Lassen Sie Ihre Entscheidung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und bei Bedarf weiteren Fachleuten prüfen. Stand: 13.10.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Erlaubt sind insgesamt bis zu 0,2 ct/kWh auf die tatsächlich eingespeiste Strommenge (§ 6 Abs. 3 EEG).
- Die Zahlung ist eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung (§ 6 Abs. 1 EEG).
- Die Vereinbarung bedarf der Schrift- oder elektronischen Form und darf schon vor der Genehmigung geschlossen werden. Wird vor der Genehmigung ein Bebauungsplan beschlossen, ist der Abschluss erst nach diesem Beschluss zulässig (§ 6 Abs. 4 EEG).
- Für Strom mit EEG-Förderung erstattet der Netzbetreiber die Vorjahreszahlung (§ 6 Abs. 5 EEG).
So funktioniert die Zahlung
Der Betreiber schließt mit der Gemeinde einen Vertrag über die Zahlung. Grundlage ist die eingespeiste Strommenge. Liegt eine Anlage auf mehreren Gemeindegebieten, wird der Betrag nach Flächenanteilen aufgeteilt (§ 6 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 EEG). Die Gemeinde darf den Abschluss davon abhängig machen, dass der Betreiber ein Konzept für eine naturschutzverträgliche Gestaltung vorlegt (§ 6 Abs. 4 EEG).
Wirkung auf die Kalkulation
| Fall | Wirkung |
|---|---|
| Anlage mit Marktprämie | Zahlung wird im Folgejahr erstattet. Belastet die Liquidität, kaum die Rendite |
| Anlage ohne Förderung, etwa mit PPA | Keine Erstattung. Volle Kosten bis 0,2 ct/kWh |
| Teilweise geförderte Mengen | Erstattung nur für den geförderten Anteil |
Neben § 6 EEG gibt es freiwillige Modelle wie Bürgerbeteiligung oder vergünstigte Stromtarife. Ein Beispiel zeigt ein MDR-Beitrag über den Solarpark Göritzberg. Mehr zu Beteiligungsmodellen im Artikel Beteiligungsformen.
Beispielrechnung
Beispiel mit erfundenen Werten. Die Zahlen dienen nur der Erklärung und sind keine Marktdaten.
Ein Solarpark speist 20.000 MWh im Jahr ein. Bei 0,2 ct/kWh zahlt er der Gemeinde 40.000 €. Erhält er dafür die Marktprämie, bekommt er den Betrag im Folgejahr vom Netzbetreiber zurück. Vermarktet er 30 % der Menge über ein PPA ohne Förderung, trägt er 12.000 € selbst.
Was Investoren prüfen
- Gibt es einen Vertrag nach § 6 EEG, mit welcher Höhe und Laufzeit?
- Wird die Erstattung beim Netzbetreiber korrekt geltend gemacht?
- Gibt es zusätzliche Zusagen an Gemeinde oder Bürger, die nicht erstattet werden?
So rechnet Wattvestor
Wattvestor übernimmt Zahlungen an Gemeinden als Betriebskosten, wenn der Anbieter sie angibt. Die Erstattung rechnen wir nur ein, wenn die Anlage nach Angabe des Anbieters gefördert wird.
Häufige Fragen
Wie viel darf ein Solarpark der Gemeinde zahlen?
Insgesamt bis zu 0,2 ct/kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge (§ 6 Abs. 3 EEG). Betroffen ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Anlage steht.
Bekommt der Betreiber das Geld zurück?
Wer für den Strom eine EEG-Förderung in Anspruch nimmt, kann die im Vorjahr gezahlten Beträge vom Netzbetreiber erstattet verlangen (§ 6 Abs. 5 EEG). Für Strom ohne Förderung, etwa über ein PPA, gibt es keine Erstattung.
Ist die Zahlung eine Bestechung?
Nein. Das Gesetz stellt klar, dass Vereinbarungen nach § 6 EEG nicht als Vorteil im Sinn der Korruptionsvorschriften gelten (§ 6 Abs. 4 EEG).
Quellen
- § 6 EEG 2023, Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html, abgerufen am 13.10.2026
- MDR Thüringen Journal, Solarpark Göritzberg beteiligt Anwohner am Erfolg, 29.08.2026: https://www.mdr.de/video/mdr-videos/f/video-1639470.html, abgerufen am 13.10.2026
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.