Wissen · Glossar
Zerlegung (Gewerbesteuer)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Zerlegung (Gewerbesteuer)
Die Zerlegung ist die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags auf mehrere Gemeinden, in denen ein Betrieb Betriebsstätten hat.
Bei Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom wird ein Zehntel nach Arbeitslöhnen und neun Zehntel nach der installierten Leistung in den Gemeinden verteilt (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GewStG). So erhält die Standortgemeinde des Solarparks den größten Teil der Gewerbesteuer.
Fundstelle: § 29 GewStG, Zerlegungsmaßstab
Mehr dazu: Gewerbesteuer und Umsatzsteuer beim PV-Investment
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.