Wissen · Glossar
Spotmarktpreis
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Spotmarktpreis
Der Spotmarktpreis ist nach § 3 Nr. 42a EEG der Strompreis in Cent je Kilowattstunde, der sich in der Preiszone Deutschland aus der gekoppelten Day-Ahead-Auktion für Viertelstundenkontrakte ergibt.
Aus ihm werden die Marktwerte für die Marktprämie berechnet. Ist er negativ, entfällt für neue Anlagen in dieser Viertelstunde die Marktprämie (§ 51 EEG).
Fundstelle: § 3 EEG, Begriffsbestimmungen
Mehr dazu: Negative Strompreise und § 51 EEG: Was das für PV-Erlöse bedeutet
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.