Wissen · Glossar
Solarspitzengesetz
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Solarspitzengesetz
Solarspitzengesetz ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (BGBl. 2025 I Nr. 51), das am 25.02.2025 in Kraft trat.
Es hat unter anderem § 51 EEG verschärft: Für neue Anlagen entfällt die Marktprämie in jeder Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis, dafür verlängert sich der Förderzeitraum nach § 51a EEG. Es enthält außerdem Regeln zur Steuerbarkeit kleiner Anlagen.
Fundstelle: Clearingstelle EEG|KWKG, Das Solarspitzengesetz: Ein Überblick, 02.07.2025
Mehr dazu: Negative Strompreise und § 51 EEG: Was das für PV-Erlöse bedeutet
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.