Wissen · Glossar
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)
Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ist ein Umsatzsteuersatz von 0 % für die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber einer Photovoltaikanlage und für deren Installation, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert wird.
Bei Anlagen bis 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Solarparks auf Freiflächen erfüllen sie in der Regel nicht; dann fällt 19 % Umsatzsteuer an, die bei Unternehmern als Vorsteuer abziehbar ist.
Fundstelle: § 12 UStG, Steuersätze
Mehr dazu: Gewerbesteuer und Umsatzsteuer beim PV-Investment
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.