Wissen · Glossar
Negative Strompreise
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Negative Strompreise
Negative Strompreise entstehen, wenn das Angebot am Day-Ahead-Markt die Nachfrage so stark übersteigt, dass Verkäufer für die Abnahme ihres Stroms zahlen.
Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 25.02.2025 sinkt der anzulegende Wert in jeder Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis auf null (§ 51 EEG); bis 30.09.2025 galten Stundenpreise. Die ausgefallenen Zeiten werden nach § 51a EEG an den Förderzeitraum angehängt, umgerechnet mit dem Faktor 0,5.
Fundstelle: § 51 EEG, Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
Mehr dazu: Negative Strompreise und § 51 EEG: Was das für PV-Erlöse bedeutet
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.