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Wissen · Glossar

Marktprämie

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Marktprämie

Die Marktprämie ist die EEG-Zahlung des Netzbetreibers an den Betreiber einer direkt vermarkteten Anlage in Höhe der Differenz zwischen anzulegendem Wert und Marktwert, mindestens null (§ 19 Abs. 1 Nr. 1, § 20 EEG und Anlage 1).

Für Anlagen mit Inbetriebnahme oder Zuschlag vor 2023 gilt der Monatsmarktwert, für alle anderen und für ältere Anlagen mit Abgrenzungs- oder Pauschaloption der Jahresmarktwert Solar aller Anlagen (Anlage 1 Nr. 2 EEG). Beim Jahresmarktwert bleibt ein über dem Durchschnitt liegender Markterlös der einzelnen Anlage zusätzlich zur Prämie. In Viertelstunden mit negativem Spotmarktpreis entfällt sie für neue Anlagen nach § 51 EEG.

Fundstellen: § 20 EEG, Marktprämie; EEG Anlage 1, Höhe der Marktprämie

Mehr dazu: Marktprämie und Direktvermarktung nach dem EEG

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.