Wissen · Glossar
Innovationsausschreibung
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Innovationsausschreibung
Die Innovationsausschreibung ist eine eigene EEG-Ausschreibung für Anlagenkombinationen, in der Praxis vor allem Solaranlagen mit Batteriespeicher (§ 39n EEG mit der Innovationsausschreibungsverordnung).
Der Speicher muss mindestens 25 % der installierten Leistung der Anlagenkombination und zwei Stunden Speicherdauer erreichen, sonst verringert sich die Marktprämie auf null; geladen werden darf nur Strom aus der Anlagenkombination (§ 13 InnAusV). Der Zuschlag erlischt, wenn die Anlagenkombination 30 Monate nach Bekanntgabe des Zuschlags nicht in Betrieb ist (§ 13 Abs. 1 InnAusV).
Fundstelle: § 13 InnAusV, Weitere Bestimmungen zu Anlagenkombinationen
Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte, Batteriespeicher im Solarpark (Co-Location)
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.