Wissen · Glossar
Hebesatz
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Hebesatz
Der Hebesatz ist der von der Gemeinde festgelegte Prozentsatz, mit dem der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert wird, um die Gewerbesteuer zu ermitteln.
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 beträgt der Hebesatz 280 %, wenn die Gemeinde keinen höheren Satz bestimmt hat (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG); bis 2026 stand dort 200 %. Geändert hat das Art. 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 29.06.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197), die Anwendung ab 2027 regelt § 36 Abs. 5b GewStG. Bei einem Solarpark entfällt der größte Teil der Gewerbesteuer über die Zerlegung auf die Standortgemeinde.
Fundstellen: § 16 GewStG, Hebesatz; § 36 GewStG, Zeitlicher Anwendungsbereich (Abs. 5b); BGBl. 2026 I Nr. 197, Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht, Art. 8
Mehr dazu: Gewerbesteuer und Umsatzsteuer beim PV-Investment
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