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Wissen · Glossar

Einspeisevergütung

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine feste Zahlung des Netzbetreibers je eingespeister Kilowattstunde nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 und § 21 EEG.

Sie gibt es nur für Anlagen bis 100 kW mit gesetzlich bestimmtem anzulegendem Wert. Größere Anlagen können sie nur als Ausfallvergütung erhalten, höchstens drei Monate in Folge und sechs Monate im Jahr, mit einem Abschlag nach § 53 Abs. 3 EEG.

Fundstelle: § 21 EEG, Einspeisevergütung, Ausfallvergütung und Mieterstromzuschlag

Mehr dazu: Marktprämie und Direktvermarktung nach dem EEG

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.