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Wissen · Glossar

Direktvermarktung

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Direktvermarktung

Direktvermarktung ist der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energien an Dritte, meist über einen Direktvermarkter an der Börse (§ 3 Nr. 16 EEG).

Einspeisevergütung gibt es nur für Anlagen bis 100 kW, größere Anlagen müssen den Strom direkt vermarkten (§ 21 Abs. 1 EEG). Der Betreiber erhält den Markterlös und, wenn er die Förderung nutzt, die Marktprämie.

Fundstelle: § 21 EEG, Einspeisevergütung, Ausfallvergütung und Mieterstromzuschlag

Mehr dazu: Marktprämie und Direktvermarktung nach dem EEG

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.