Wissen · Glossar
Bruchteilsgemeinschaft
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Bruchteilsgemeinschaft
Die Bruchteilsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft mehrerer Personen, denen ein Recht oder eine Sache gemeinsam nach Anteilen zusteht (§ 741 BGB).
Bei PV-Anlagen entsteht sie, wenn mehrere Investoren eine Anlage gemeinsam erwerben. Steuerlich kann eine gemeinsame gewerbliche Tätigkeit eine Mitunternehmerschaft begründen.
Fundstelle: § 741 BGB, Gemeinschaft nach Bruchteilen
Mehr dazu: Beteiligungsformen an PV-Anlagen: Teilanlage, Gesellschaft, Fonds
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.