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Wissen · Glossar

Bilanzkreis

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Bilanzkreis

Ein Bilanzkreis ist innerhalb einer Regelzone die Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen, die Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen durch ihre Durchmischung minimieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen ermöglichen soll (§ 3 Nr. 21 EnWG).

In der Direktvermarktung führt der Direktvermarkter den Strom der Anlage in seinem Bilanzkreis. Die Bilanzabweichung wird nach dem Standard-Bilanzkreisvertrag der Bundesnetzagentur je Viertelstunde ermittelt und als Ausgleichsenergie abgerechnet (Ziff. 11.1 und 11.2).

Fundstellen: § 3 EnWG, Begriffsbestimmungen; Bundesnetzagentur, Bilanzkreisvertrag Strom, konsolidierte Lesefassung (BK6-23-102), Ziff. 11

Mehr dazu: Marktprämie und Direktvermarktung nach dem EEG

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.