Wissen · Glossar
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts wie einer PV-Anlage als Betriebsausgabe auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 EStG).
Für PV-Anlagen setzt die AfA-Tabelle 20 Jahre an. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA nach Monaten gekürzt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Fundstelle: § 7 EStG, Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
Mehr dazu: Lineare und degressive AfA für PV-Anlagen
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.