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Wissen · Glossar

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts wie einer PV-Anlage als Betriebsausgabe auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 EStG).

Für PV-Anlagen setzt die AfA-Tabelle 20 Jahre an. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA nach Monaten gekürzt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Fundstelle: § 7 EStG, Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

Mehr dazu: Lineare und degressive AfA für PV-Anlagen

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.