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Repowering von PV-Anlagen: Module tauschen, Förderung behalten

Wann sich der Austausch von Modulen lohnt, wie die EEG-Förderung beim Ersatz erhalten bleibt und was bei einer Leistungserhöhung gilt.

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026 · Nächste Prüfung 2027-01-05

Repowering von PV-Anlagen: Module tauschen, Förderung behalten

Repowering heißt, alte Komponenten einer PV-Anlage durch neue zu ersetzen, meist Module und Wechselrichter. Ziel ist mehr Ertrag auf derselben Fläche. Für Investoren zählt vor allem, ob die bestehende EEG-Förderung dabei erhalten bleibt.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information. Er ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Anlageberatung und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Verhältnisse. Lassen Sie Ihre Entscheidung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und bei Bedarf weiteren Fachleuten prüfen. Stand: 13.10.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ersatzanlagen am selben Standort gelten bis zur bisherigen Leistung als zum alten Zeitpunkt in Betrieb genommen (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG).
  • Die Förderung läuft dann mit dem alten Satz und der alten Restlaufzeit weiter.
  • Zusätzliche Leistung erhält anteilig keinen Zahlungsanspruch nach § 19 EEG (§ 38b Abs. 2 Satz 3 EEG).
  • Moderne Module haben eine deutlich höhere Leistung je Fläche. Auf gleicher Fläche passt oft rund das 1,5-Fache der alten Leistung.

Was das Gesetz regelt

§ 38b Abs. 2 EEG weicht für Ersatzanlagen von der allgemeinen Definition der Inbetriebnahme ab. Bis zur Höhe der vorher am Standort installierten Leistung gilt der ursprüngliche Inbetriebnahmezeitpunkt. Bei Zuschlagsanlagen geht die Zahlungsberechtigung auf die ersetzende Anlage über. Für Anlagen mit gesetzlich bestimmter Vergütung verweist § 48 Abs. 4 EEG auf diese Regel. Wird die Leistung erhöht, wird nur der Teil des eingespeisten Stroms gefördert, der dem Anteil der alten an der neuen Leistung entspricht.

Rechenweg

Größe Formel
Geförderter Anteil alte Leistung ÷ neue Leistung
Geförderte Menge Einspeisung × geförderter Anteil
Ungeförderte Menge Einspeisung × (1 minus geförderter Anteil), Vermarktung zum Marktpreis

Beispielrechnung

Beispiel mit erfundenen Werten. Die Zahlen dienen nur der Erklärung und sind keine Marktdaten.

Eine Anlage von 2012 hat 1.000 kWp und erhält 18 ct/kWh bis Ende 2032. Ihre Module sind stark degradiert, der Ertrag liegt bei 850 kWh/kWp. Nach dem Tausch hat sie 1.600 kWp und erzeugt 1.050 kWh/kWp, also 1.680 MWh. Gefördert werden 1.000 ÷ 1.600 = 62,5 %, das sind 1.050 MWh zu 18 ct/kWh. Die übrigen 630 MWh werden zum Marktpreis verkauft. Vor dem Tausch brachte die Anlage 850 MWh zu 18 ct/kWh. Ob sich die Investition rechnet, hängt von Kosten, Restlaufzeit und Marktpreis ab.

Prüfpunkte

  • Netzanschluss: Reicht die Kapazität für die höhere Leistung?
  • Genehmigung und Pacht: Sind Änderungen der Anlage erlaubt?
  • Registrierung: Ersatz und neue Leistung müssen im Marktstammdatenregister gemeldet werden.
  • Entsorgung der Altmodule nach Elektroaltgeräterecht.

So rechnet Wattvestor

Repowering-Potenzial ist nicht Teil unserer Kennzahlen. Bei Bestandsanlagen zeigen wir Inbetriebnahmejahr und Restlaufzeit der Förderung.

Häufige Fragen

Verliert eine Anlage beim Modultausch die Förderung?

Ersetzt eine Solaranlage eine Anlage am selben Standort, gilt sie bis zur Höhe der bisherigen Leistung als zum ursprünglichen Zeitpunkt in Betrieb genommen (§ 38b Abs. 2 EEG, für gesetzlich geförderte Anlagen über § 48 Abs. 4 EEG). Anspruch und Restlaufzeit bleiben in diesem Umfang erhalten.

Was gilt für zusätzliche Leistung?

Steigt die Leistung durch den Ersatz, wird nur der Anteil des Stroms gefördert, der dem Verhältnis der alten zur neuen Leistung entspricht. Für den Rest besteht kein Zahlungsanspruch nach § 19 EEG (§ 38b Abs. 2 Satz 3 EEG).

Wann lohnt sich Repowering?

Wenn alte Module stark degradiert oder defekt sind und der Mehrertrag in der Restlaufzeit die Kosten deckt. Spätestens zum Förderende stellt sich die Frage für viele ältere Parks neu.

Quellen

  1. § 38b EEG 2023, Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__38b.html, abgerufen am 13.10.2026
  2. § 48 EEG 2023, Solare Strahlungsenergie: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__48.html, abgerufen am 13.10.2026
  3. § 3 EEG 2023, Begriffsbestimmungen: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__3.html, abgerufen am 13.10.2026
  4. § 19 EEG 2023, Zahlungsanspruch: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__19.html, abgerufen am 13.10.2026
  5. Fraunhofer ISE, Photovoltaics Report (Entwicklung des Modulwirkungsgrads): https://www.ise.fraunhofer.de/en/publications/studies/photovoltaics-report.html, abgerufen am 13.10.2026

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.