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Rechtsform für ein PV-Investment: GmbH & Co. KG oder GmbH
Wie sich GmbH & Co. KG, GmbH und Einzelunternehmen bei Haftung, Steuern, Verlusten und Verkauf unterscheiden, wenn Sie in PV-Anlagen investieren.
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026 · Nächste Prüfung 2027-01-05
Rechtsform für ein PV-Investment: GmbH & Co. KG oder GmbH
Die Rechtsform bestimmt, wer haftet, wie Gewinne besteuert werden, ob Verluste verrechnet werden können und wie leicht sich eine Anlage später verkaufen lässt. Für Solarparks ist die GmbH & Co. KG verbreitet, für Holdings die GmbH.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information. Er ist keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Anlageberatung und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Verhältnisse. Lassen Sie Ihre Entscheidung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater und bei Bedarf weiteren Fachleuten prüfen. Stand: 13.10.2026.
Das Wichtigste in Kürze
- GmbH & Co. KG: begrenzte Haftung, steuerlich Personengesellschaft. Gewinne und Verluste gehen an die Gesellschafter.
- GmbH: Körperschaftsteuer 15 % bis 2027, ab 2028 jährlich einen Punkt weniger bis 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG), plus Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Ausschüttungen werden beim Gesellschafter erneut besteuert.
- Verluste aus einer KG sind nur bis zum Kapitalkonto sofort verrechenbar (§ 15a EStG).
- Verkauft eine GmbH Anteile an einer Kapitalgesellschaft, bleiben 95 % des Gewinns steuerfrei (§ 8b Abs. 2 und 3 KStG).
Vergleich
| Merkmal | Einzelunternehmen | GmbH & Co. KG | GmbH |
|---|---|---|---|
| Haftung | unbeschränkt | Kommanditisten bis zur Einlage | auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Besteuerung Gewinn | Einkommensteuer, Gewerbesteuer mit Anrechnung | beim Gesellschafter wie Einzelunternehmen, Gewerbesteuer bei der KG | Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Ausschüttung beim Gesellschafter |
| Verluste | sofort verrechenbar | bis zum Kapitalkonto (§ 15a EStG) | bleiben in der GmbH |
| Verkauf | Betriebsveräußerung (§ 16 EStG) | Anteilsverkauf (§ 16 EStG) | Anteilsverkauf; beim Gesellschafter Teileinkünfte oder Abgeltung, bei GmbH-Holding § 8b KStG |
| Aufwand | gering | mittel, zwei Gesellschaften | mittel |
Gewerbliche Prägung
Eine KG, an der nur eine GmbH persönlich haftet und die nur von ihr geführt wird, ist gewerblich geprägt (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Für eine PV-KG ist das ohnehin meist ohne Bedeutung, weil der Betrieb einer Anlage mit Stromverkauf in der Regel ein Gewerbe ist. Die Prägung sichert aber, dass alle Einkünfte gewerblich bleiben.
Immobilienunternehmen mit PV
Grundstücksunternehmen nutzen oft die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer. Einnahmen aus Stromlieferungen im Zusammenhang mit EE-Anlagen sind dafür unschädlich, wenn sie im Wirtschaftsjahr nicht höher als 20 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind und, außer an Mieter, nicht an Letztverbraucher geliefert wird (§ 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG). Wer darüber liegt, gliedert die PV-Anlage oft in eine eigene Gesellschaft aus.
So rechnet Wattvestor
Unsere Kennzahlen gelten vor Steuern und unabhängig von der Rechtsform. Die Wahl der Struktur sollten Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater treffen.
Häufige Fragen
Warum werden Solarparks oft als GmbH & Co. KG betrieben?
Die Haftung ist über die GmbH als Komplementärin begrenzt, steuerlich wird die KG als Personengesellschaft behandelt. Gewinne und Verluste werden den Kommanditisten zugerechnet. Ist nur die GmbH persönlich haftend und geschäftsführend, ist die KG gewerblich geprägt (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).
Kann ich Verluste aus einer KG mit anderen Einkünften verrechnen?
Nur bis zur Höhe des Kapitalkontos. Darüber hinausgehende Verluste sind nur mit späteren Gewinnen aus derselben Beteiligung verrechenbar (§ 15a EStG). Bei Steuerstundungsmodellen gelten zusätzlich die Grenzen des § 15b EStG.
Wie wird eine PV-GmbH besteuert?
Mit Körperschaftsteuer von 15 % bis 2027, danach sinkt der Satz jährlich um einen Punkt bis auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind bei einer GmbH zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG).
Quellen
- § 15 EStG, Einkünfte aus Gewerbebetrieb: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 15a EStG, Verluste bei beschränkter Haftung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15a.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 23 KStG, Steuersatz: https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__23.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 8b KStG, Beteiligung an anderen Körperschaften: https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8b.html, abgerufen am 13.10.2026
- § 9 GewStG, Kürzungen: https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__9.html, abgerufen am 13.10.2026
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.