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Wissen · Glossar

Sicherungsübereignung

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache an den Kreditgeber als Sicherheit, wobei der Kreditnehmer die Sache weiter besitzt und nutzt.

Bei PV-Finanzierungen wird so die Anlage an die Bank übereignet; die Übergabe wird durch ein Besitzkonstitut ersetzt, der Betreiber bleibt Besitzer (§§ 929, 930 BGB). Voraussetzung ist, dass Module und Technik als Scheinbestandteil (§ 95 BGB) nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden; das wird über eine Dienstbarkeit abgesichert.

Fundstellen: § 95 BGB, Nur vorübergehender Zweck; § 930 BGB, Besitzkonstitut

Mehr dazu: Finanzierung von PV-Anlagen: KfW 270, Projektfinanzierung, Sicherheiten

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.