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Wissen · Glossar

Sicherheitsleistung (Ausschreibung)

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Sicherheitsleistung (Ausschreibung)

Die Sicherheitsleistung ist ein Betrag, den ein Bieter in der EEG-Ausschreibung bis zum Gebotstermin bei der Bundesnetzagentur hinterlegen muss.

Bei Solaranlagen des ersten Segments beträgt sie 50 €/kW der Gebotsmenge, mit Nachweis nach § 37 Abs. 2 Nr. 2 EEG 25 €/kW (§ 37a EEG). Aus ihr werden Pönalen bedient, wenn der Zuschlag nicht genutzt wird.

Fundstelle: § 37a EEG, Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments

Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.