Wissen · Glossar
Sicherheitsleistung (Ausschreibung)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Sicherheitsleistung (Ausschreibung)
Die Sicherheitsleistung ist ein Betrag, den ein Bieter in der EEG-Ausschreibung bis zum Gebotstermin bei der Bundesnetzagentur hinterlegen muss.
Bei Solaranlagen des ersten Segments beträgt sie 50 €/kW der Gebotsmenge, mit Nachweis nach § 37 Abs. 2 Nr. 2 EEG 25 €/kW (§ 37a EEG). Aus ihr werden Pönalen bedient, wenn der Zuschlag nicht genutzt wird.
Fundstelle: § 37a EEG, Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.