Wissen · Glossar
Sachentnahme
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Sachentnahme
Eine Sachentnahme ist die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen für private Zwecke, etwa von selbst erzeugtem Strom, die mit dem Teilwert dem Gewinn hinzugerechnet wird (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Verbraucht der Betreiber einer gewerblich betriebenen PV-Anlage Strom privat, ist das nach dem BMF-Schreiben vom 15.06.2022 (Rn. 44) eine Sachentnahme des Stroms. Eine schädliche außerbetriebliche Nutzung der Anlage im Sinne von § 7g EStG liegt darin nicht.
Fundstelle: BMF-Schreiben vom 15.06.2022 zu §§ 7g EStG (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen)
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.