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Wissen · Glossar

Rückgängigmachung (IAB)

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Rückgängigmachung (IAB)

Die Rückgängigmachung ist die nachträgliche Streichung eines Investitionsabzugsbetrags im Abzugsjahr, wenn die Investition nicht in der Frist erfolgt oder die Nutzungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden (§ 7g Abs. 3 und 4 EStG).

Der Steuerbescheid des Abzugsjahres wird geändert, und die Nachzahlung wird verzinst. Der Steuerpflichtige kann einen Abzug auch vor Ablauf der Investitionsfrist freiwillig rückgängig machen (§ 7g Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG).

Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen

Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.