Wissen · Glossar
Rückgängigmachung (IAB)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Rückgängigmachung (IAB)
Die Rückgängigmachung ist die nachträgliche Streichung eines Investitionsabzugsbetrags im Abzugsjahr, wenn die Investition nicht in der Frist erfolgt oder die Nutzungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden (§ 7g Abs. 3 und 4 EStG).
Der Steuerbescheid des Abzugsjahres wird geändert, und die Nachzahlung wird verzinst. Der Steuerpflichtige kann einen Abzug auch vor Ablauf der Investitionsfrist freiwillig rückgängig machen (§ 7g Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG).
Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.