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Wissen · Glossar

Realisierungsfrist

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Realisierungsfrist

Die Realisierungsfrist ist die Frist, in der eine bezuschlagte Anlage in Betrieb gehen muss, damit der Zuschlag nicht erlischt.

Bei Solaranlagen des ersten Segments erlischt der Zuschlag, soweit die Anlage nicht innerhalb von 24 Monaten in Betrieb ist oder die Zahlungsberechtigung nicht spätestens 26 Monate nach Bekanntgabe beantragt wurde (§ 37e EEG). Wird sie erst nach dem 18. Monat beantragt, sinkt der anzulegende Wert um 0,3 ct/kWh (§ 54 Abs. 1 EEG).

Fundstelle: § 37e EEG, Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments

Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.