Wissen · Glossar
Netzverträglichkeitsprüfung
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Netzverträglichkeitsprüfung
Die Netzverträglichkeitsprüfung ist die Prüfung des Netzbetreibers, ob und an welchem Punkt das Netz die beantragte Einspeiseleistung aufnehmen kann.
Ihr Ergebnis muss der Netzbetreiber spätestens acht Wochen nach Eingang der erforderlichen Informationen übermitteln (§ 8 Abs. 6 EEG). Es nennt den Verknüpfungspunkt und die nötigen Netzmaßnahmen und ist eine zentrale Unterlage im Datenraum.
Fundstelle: § 8 EEG, Anschluss
Mehr dazu: Netzanschluss und Netzverknüpfungspunkt bei PV-Parks
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.