Wissen · Glossar
Netzverknüpfungspunkt
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Netzverknüpfungspunkt
Der Netzverknüpfungspunkt ist die Stelle, an der eine Anlage an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen wird.
Grundregel ist der Punkt in geeigneter Spannungsebene mit der kürzesten Luftlinie zur Anlage, es sei denn, ein anderer Punkt ist technisch und wirtschaftlich günstiger (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EEG). Die Kosten bis zum Verknüpfungspunkt trägt der Anlagenbetreiber (§ 16 EEG), den Ausbau des Netzes der Netzbetreiber (§ 17 EEG).
Fundstelle: § 8 EEG, Anschluss
Mehr dazu: Netzanschluss und Netzverknüpfungspunkt bei PV-Parks
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.