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Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines künftigen beweglichen Wirtschaftsguts schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen, höchstens 200.000 € je Betrieb (§ 7g Abs. 1 EStG).

Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Abzugsjahr. Die Investition muss bis zum Ende des dritten Folgejahres erfolgen und das Wirtschaftsgut bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres zu mindestens 90 % betrieblich im Inland genutzt werden, sonst wird der Abzug rückgängig gemacht.

Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen

Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.