Wissen · Glossar
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines künftigen beweglichen Wirtschaftsguts schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abzuziehen, höchstens 200.000 € je Betrieb (§ 7g Abs. 1 EStG).
Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Abzugsjahr. Die Investition muss bis zum Ende des dritten Folgejahres erfolgen und das Wirtschaftsgut bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres zu mindestens 90 % betrieblich im Inland genutzt werden, sonst wird der Abzug rückgängig gemacht.
Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.