Wissen · Glossar
Hinzurechnung (IAB)
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Hinzurechnung (IAB)
Die Hinzurechnung ist der Schritt, mit dem ein Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird, höchstens mit 50 % der Anschaffungskosten (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG).
Die Hinzurechnung ist ein Wahlrecht. Im selben Jahr können die Anschaffungskosten um bis zu 50 % gewinnmindernd herabgesetzt werden (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG), dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage für AfA und Sonderabschreibung.
Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.