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Wissen · Glossar

Hinzurechnung (IAB)

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Hinzurechnung (IAB)

Die Hinzurechnung ist der Schritt, mit dem ein Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Anschaffung dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird, höchstens mit 50 % der Anschaffungskosten (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG).

Die Hinzurechnung ist ein Wahlrecht. Im selben Jahr können die Anschaffungskosten um bis zu 50 % gewinnmindernd herabgesetzt werden (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG), dadurch sinkt die Bemessungsgrundlage für AfA und Sonderabschreibung.

Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen

Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.