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Wissen · Glossar

Gewinngrenze (§ 7g EStG)

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Gewinngrenze (§ 7g EStG)

Die Gewinngrenze nach § 7g EStG ist die Obergrenze von 200.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr des Abzugs, bis zu der ein Betrieb einen Investitionsabzugsbetrag bilden kann (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG).

Maßgeblich ist der Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags. Für die Sonderabschreibung gilt die Grenze im Jahr vor der Anschaffung (§ 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG).

Fundstelle: § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen

Mehr dazu: Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei PV-Anlagen

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.