Wissen · Glossar
Erstes Segment
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Erstes Segment
Das erste Segment umfasst Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf baulichen Anlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwand sind (§ 3 Nr. 41a EEG).
Anlagen über 1 MW erhalten hier nur mit Zuschlag aus der Ausschreibung und einer Zahlungsberechtigung der Bundesnetzagentur eine Marktprämie (§ 22 Abs. 3, § 38 EEG); für Bürgerenergiegesellschaften gilt die Grenze von 6 MW (§ 22 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 22b EEG). Die Gebotstermine sind der 1. März, 1. Juli und 1. Dezember.
Fundstellen: § 3 EEG, Begriffsbestimmungen; § 38 EEG, Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments
Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.