Wissen · Glossar
Eintrittsrecht
Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026
Eintrittsrecht
Das Eintrittsrecht ist das vertraglich vereinbarte Recht eines Dritten, meist der finanzierenden Bank, anstelle des Betreibers in einen Vertrag einzutreten, etwa in den Pachtvertrag.
Es sichert der Bank, dass sie die Anlage bei einem Ausfall des Betreibers weiter betreiben oder verkaufen kann. Banken verlangen es in der Regel zusammen mit einer Dienstbarkeit zu ihren Gunsten.
Mehr dazu: Finanzierung von PV-Anlagen: KfW 270, Projektfinanzierung, Sicherheiten, Pachtvertrag für Solarflächen: Laufzeit, Dienstbarkeit, Rückbau
Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.