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Wissen · Glossar

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, etwa für Bau und Betrieb einer Solaranlage (§ 1090 BGB).

Sie sichert die Fläche auch bei Verkauf oder Zwangsversteigerung, wenn sie im Rang vor Grundpfandrechten steht. Grundsätzlich ist sie nicht übertragbar (§ 1092 Abs. 1 Satz 1 BGB); steht sie einer juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft zu und berechtigt sie zur Nutzung für Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, ist sie nach § 1092 Abs. 3 BGB übertragbar. Zusätzliche Dienstbarkeiten zugunsten der finanzierenden Bank dienen der Sicherung des Kredits.

Fundstellen: § 1090 BGB, Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; § 1092 BGB, Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung

Mehr dazu: Pachtvertrag für Solarflächen: Laufzeit, Dienstbarkeit, Rückbau

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.