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Wissen · Glossar

Benachteiligtes Gebiet

Stand 2026-10-13 · Wattvestor Redaktion · Fachlich geprüft: Legal Advisor, 13.10.2026, PV-Experte, 13.10.2026

Benachteiligtes Gebiet

Ein benachteiligtes Gebiet ist ein Gebiet, das nach den in § 3 Nr. 7 EEG genannten EU-Rechtsakten wegen natürlicher Nachteile als benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet eingestuft ist.

Acker- und Grünland in solchen Gebieten gehört zur Flächenkulisse für Freiflächenanlagen in der Ausschreibung (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h und i EEG). Ein Land kann Gebote dort per Verordnung ausschließen, wenn Freiflächenanlagen vor dem 01.01.2031 mehr als 1 % und danach mehr als 1,5 % seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche einnehmen; das Land kann höhere Schwellen bestimmen und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturparke ausschließen (§ 37c Abs. 1 und 2 EEG).

Fundstellen: § 37c EEG, Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder; § 3 EEG, Begriffsbestimmungen (Nr. 7)

Mehr dazu: EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen: Ablauf und Zuschlagswerte

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.