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EEG-Novelle und Netzpaket: Verabschiedung im Bundestag verschoben

· Wattvestor Redaktion

Union und SPD haben sich noch nicht auf EEG-Novelle und Netzanschlusspaket geeinigt. Die für diese Woche geplante Verabschiedung im Bundestag entfällt, ein neuer Termin steht nicht fest.

Reichstagsgebäude in Berlin mit Deutschlandflagge
Bild: Symbolbild, zeigt nicht das im Beitrag genannte Projekt. Foto: Gunnar Hoffmann / Pexels, Pexels-Lizenz (https://www.pexels.com/photo/reichstag-building-with-german-flag-in-berlin-34220116/)

Die Verabschiedung von EEG-Novelle und Netzanschlusspaket im Bundestag ist verschoben. Das berichtete die taz am 13. Oktober 2026 unter Berufung auf eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Was ist passiert

Union und SPD haben sich laut taz noch nicht auf gemeinsame Fassungen verständigt. Ein neuer Termin war zum Zeitpunkt der Meldung unklar. Ein Streitpunkt ist der Redispatch-Vorbehalt, nach dem Entschädigungen für abgeregelte Anlagen in Engpassgebieten stark eingeschränkt werden sollen. Kritiker warnen, dass die Erträge dann nicht mehr kalkulierbar seien und die Finanzierung gefährdet sei. Am Freitag vor der Meldung hatten nach Veranstalterangaben rund 8.000 Menschen in Berlin gegen zentrale Punkte der Novelle demonstriert.

Die Zahlen aus der Quelle

  • Rund 8.000 Demonstrierende im Berliner Regierungsviertel (Angabe der Veranstalter)
  • Das geltende EEG läuft zum Jahresende 2026 aus
  • Die Novelle muss von der EU-Kommission genehmigt werden

Was bedeutet das für PV-Investoren

  • Die Erneuerbaren-Branche warnt: Ohne rechtzeitige Genehmigung könnten ab Januar keine neuen Projekte begonnen werden. Prüfen Sie bei Projekten mit geplanter Inbetriebnahme Anfang 2027 den Zeitplan.
  • Der Redispatch-Vorbehalt ist für Banken ein zentrales Risiko. Solange er offen ist, können sich Finanzierungszusagen verzögern.
  • Für Bestandsanlagen ändert sich durch die Verschiebung nichts.

Einordnung

Die Verschiebung erhöht die Unsicherheit für Neuprojekte zum Jahreswechsel. Verträge sollten regeln, was bei geänderter Rechtslage gilt. Für Investoren ist es sinnvoll, Entscheidungen über Projekte mit Inbetriebnahme 2027 an den Gesetzesstand zu knüpfen.

Mehr dazu: EEG 2027: Was sich ändern soll, Projektfinanzierung.

Quelle: taz, Veröffentlichung vom 13.10.2026

Weitere Quellen: BMWE, EEG-Novelle; BEE, Folgen des Auslaufens der beihilferechtlichen Genehmigung, abgerufen am 14.10.2026

Bild: Symbolbild, zeigt nicht das im Beitrag genannte Projekt. Reichstagsgebäude in Berlin mit Deutschlandflagge. Foto: Gunnar Hoffmann / Pexels, Pexels-Lizenz.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

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