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Bundesnetzagentur beschließt MiSpeL: Speicher dürfen Grün- und Netzstrom mischen

· Wattvestor Redaktion

Mit der MiSpeL-Festlegung vom 1. Oktober 2026 können Speicher Grün- und Netzstrom gemeinsam nutzen, ohne die EEG-Förderung zu verlieren. Übergangszeit bis Ende September 2027.

Strommasten auf einem Rapsfeld
Bild: Symbolbild. Foto: Enes Beydilli / Pexels, Pexels-Lizenz (https://www.pexels.com/photo/electricity-pylons-in-field-of-rapeseeds-22756918/)

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen. Das berichtete der Solarserver.

Was ist passiert

Bisher mussten Grünstrom und Netzstrom in Speichern streng getrennt werden, EEG-Förderung gab es nur für reine Grünstromspeicher. Mit MiSpeL bleibt die Förderung erhalten und gilt auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom. Für zurückgespeisten Netzstrom werden Umlagen und Netzentgelte saldiert. Es gibt zwei Optionen: die Abgrenzungsoption mit genauer, meist zweizähliger Messung für alle Anwender und die Pauschaloption für Haushalte mit Solaranlagen bis 30 kWp. MiSpeL ist auch mit ungeförderten Anlagen nutzbar.

Die Zahlen aus der Quelle

  • Pauschaloption für Solaranlagen bis 30 kWp
  • Übergangszeit bis Ende September 2027, bis dahin Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber nötig
  • Pauschaloption zusätzlich abhängig von der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission
  • Laut BSW Solar sind seit dem zugrunde liegenden Bundestagsbeschluss zwei Jahre vergangen

Was bedeutet das für PV-Investoren

  • Speicher an Solarparks können künftig auch Netzstrom laden und mit Preisunterschieden handeln, ohne die Förderung für den Solarstrom zu verlieren. Das kann die Erlöse von Co-Location-Projekten erhöhen.
  • In der Übergangszeit hängt die Nutzung vom Netzbetreiber ab. Prüfen Sie, ob der zuständige Netzbetreiber zustimmt.

Einordnung

MiSpeL löst ein lange bestehendes Hindernis für die gemischte Nutzung von Speichern. In der Praxis greift es in vielen Netzgebieten erst nach der Übergangszeit. Für Investoren in Solarparks mit Speicher lohnt eine neue Bewertung der Erlösmöglichkeiten.

Mehr dazu: Batteriespeicher im PV-Park, Marktprämie und Direktvermarktung.

Quelle: Solarserver, Veröffentlichung vom 01.10.2026

Bild: Symbolbild, zeigt nicht das im Beitrag genannte Projekt. Strommasten auf einem Rapsfeld. Foto: Enes Beydilli / Pexels, Pexels-Lizenz.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

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