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Bundesrat fordert Änderungen an der EEG-Novelle

· Wattvestor Redaktion

Der Bundesrat lehnt die 50-Prozent-Grenze für kleine Dachanlagen ab und fordert, Teile der EEG-Novelle zurückzustellen.

Reichstagsgebäude in Berlin mit Deutschlandflagge
Bild: Symbolbild. Foto: Gunnar Hoffmann / Pexels, Pexels-Lizenz (https://www.pexels.com/photo/reichstag-building-with-german-flag-in-berlin-34220116/)

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zur EEG-Novelle Stellung genommen und umfangreiche Änderungen gefordert. Das berichtete pv magazine. Die Ausschussempfehlungen allein zur EEG-Novelle umfassten rund 120 Seiten.

Was ist passiert

Die Länder fordern, komplexe Teile der Novelle zurückzustellen, die weder europarechtlich nötig noch zeitkritisch sind. Genannt werden Änderungen bei kleinen PV-Anlagen, Obergrenzen für Pachtzahlungen sowie Regeln zu PPA und Direktbelieferung. Die dauerhafte Begrenzung der Einspeisung auf 50 Prozent für Dachanlagen unter 100 kW soll gestrichen werden. Der Bundesrat wendet sich gegen die Verlagerung des Ausbaus von Dächern auf Freiflächen. Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt nannte den Redispatch-Vorbehalt „völlig falsch und toxisch“. Staatssekretär Stefan Rouenhoff verteidigte die Novelle als notwendigen Kurswechsel.

Die Zahlen aus der Quelle

  • Zweites Segment: Bundesrat will 2,3 GW pro Jahr beibehalten, Entwurf sieht 1,5 GW vor
  • Besondere Solaranlagen außerhalb der Ausschreibungen: anzulegender Wert plus 2,5 ct/kWh gefordert
  • Anlagen unter 7 kW: Netzbetreiberabnahme zum Marktwert gefordert
  • Anlagen unter 25 kW: Zugang zur Marktprämie gefordert
  • 50-Prozent-Begrenzung für Dachanlagen unter 100 kW soll entfallen

Was bedeutet das für PV-Investoren

  • Die geplanten Obergrenzen für Pachtzahlungen betreffen Flächeneigentümer und Projektentwickler direkt. Ob sie kommen, ist offen.
  • Für Agri-PV fordern die Länder ein eigenes Untersegment. Das könnte solche Projekte wirtschaftlicher machen.
  • Verbände wie bne und Bündnis Bürgerenergie warnen, dass höhere Risiken beim Netzzugang die Finanzierung von PV-, Wind- und Speicherprojekten erschweren.

Einordnung

Die Stellungnahme des Bundesrats ist für den Bundestag nicht bindend. Sie zeigt aber, an welchen Punkten noch verhandelt wird. Für Investoren sind vor allem Redispatch-Vorbehalt, Pachtobergrenzen und die Segmentmengen relevant.

Mehr dazu: EEG 2027: Was sich ändern soll, Pachtvertrag für Solarflächen, Agri-PV.

Quelle: pv magazine Deutschland, Veröffentlichung vom 25.09.2026

Bild: Symbolbild, zeigt nicht das im Beitrag genannte Projekt. Reichstagsgebäude in Berlin mit Deutschlandflagge. Foto: Gunnar Hoffmann / Pexels, Pexels-Lizenz.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

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