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Kabinett beschließt EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket

· Wattvestor Redaktion

Das Kabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket beschlossen. Was die Entwürfe für PV-Investoren bedeuten.

Reichstagsgebäude in Berlin mit Deutschlandflagge
Bild: Symbolbild. Foto: Gunnar Hoffmann / Pexels, Pexels-Lizenz (https://www.pexels.com/photo/reichstag-building-with-german-flag-in-berlin-34220116/)

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie spricht von einem Paradigmenwechsel. Für neue PV-Anlagen ändern sich Förderung, Vermarktung und Netzanschluss grundlegend.

Was ist passiert

Nach der Pressemitteilung des Ministeriums sollen alle neuen Anlagen ihren Strom künftig selbst vermarkten. Die Einspeisevergütung für Wind, PV und Biomasse endet für Neuanlagen. Für kleine Anlagen unter 25 kW gibt es keine dauerhafte Förderung mehr, für den Übergang ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen. Bestandsanlagen behalten ihre Förderung für die gesamte Laufzeit. Bei PV soll der Fokus stärker auf Freiflächenanlagen liegen. Investitionen sollen über Differenzverträge (CfD) abgesichert werden, Übergewinne in Phasen hoher Preise werden abgeschöpft.

Die Zahlen aus der Quelle

  • Redispatch-Kosten heute laut Ministerium mehr als 3 Mrd. Euro jährlich
  • Ziel 80 Prozent erneuerbare Energien 2030 bleibt
  • Zusätzlich 12 GW Ausschreibungen für Wind an Land
  • Steuerungsinstrument für Hot-Spot-Regionen befristet auf 6 Jahre
  • Finanzielles Risiko begrenzt auf höchstens 20 Prozent des Jahresstromertrags, in Windvorranggebieten 18 Prozent
  • Neue Regeln gelten für Neuanlagen, die ab 2027 an Ausschreibungen teilnehmen oder ohne Ausschreibung in Betrieb gehen

Was bedeutet das für PV-Investoren

  • In Regionen, die den Strom absehbar nicht aufnehmen können, sollen Entschädigungen bei Abregelung entfallen. Der Standort eines Neuprojekts wird damit zu einer zentralen Renditefrage.
  • Differenzverträge begrenzen die Erlöse nach oben. Hohe Marktpreise kommen dem Betreiber dann nur teilweise zugute.
  • Bestandsanlagen behalten ihre Förderung. Das kann deren Wert relativ zu Neuprojekten erhöhen. Prüfen Sie beim Kauf, wann eine Anlage in Betrieb ging.

Einordnung

Der Kabinettsbeschluss ist ein Entwurf. Bundestag und Bundesrat haben ihn danach beraten, die Verabschiedung im Bundestag wurde im Oktober verschoben. Rechnen Sie bei Neuprojekten mit 2027er Inbetriebnahme mehrere Szenarien und achten Sie auf Klauseln, die eine geänderte Rechtslage regeln.

Mehr dazu: EEG 2027: Was sich ändern soll, Netzanschluss bei PV-Parks, Marktprämie und Direktvermarktung.

Video: tagesschau, Video „Bundesregierung bringt Kürzung der Ökostromförderung auf den Weg“ vom 29.07.2026

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Veröffentlichung vom 29.07.2026

Bild: Symbolbild, zeigt nicht das im Beitrag genannte Projekt. Reichstagsgebäude in Berlin mit Deutschlandflagge. Foto: Gunnar Hoffmann / Pexels, Pexels-Lizenz.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

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