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Studie: EU-Recht setzt Netzanschlussbeschränkungen enge Grenzen

· Wattvestor Redaktion

Die Stiftung Umweltenergierecht sieht nach EU-Recht nur enge Spielräume für Anschlussverweigerungen und den Wegfall der Redispatch-Entschädigung.

Hochspannungsmast im Gegenlicht bei Sonnenuntergang
Bild: Symbolbild. Foto: Mahmoud Yahyaoui / Pexels, Pexels-Lizenz (https://www.pexels.com/photo/electricity-pylons-transmission-lines-at-sunset-28438451/)

Die Stiftung Umweltenergierecht hat untersucht, wie weit Mitgliedstaaten Netzanschluss und Redispatch-Entschädigung nach EU-Recht einschränken dürfen. pv magazine berichtete am 17. Juli 2026 über die Studie.

Was ist passiert

Die Juristen der Stiftung haben die Vorgaben zum Netzanschluss nach Artikel 6 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und zur Redispatch-Entschädigung nach Artikel 13 Absatz 7 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung geprüft. Ergebnis: Eine Verweigerung wegen fehlender Kapazität setzt tatsächlich bestehende und im Einzelfall feststellbare Engpässe voraus. Pauschale Gebietsfestlegungen oder Prognosen genügen nicht. Flexible Netzanschlussvereinbarungen sind nur als Ergänzung zum Anschlussanspruch gedacht. Der Anspruch auf Entschädigung bei Redispatch gilt unmittelbar und darf national nicht materiell eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Betreiber einen Anschluss ohne Einspeisegarantie freiwillig wählt.

Die Zahlen aus der Quelle

  • Redispatch-Volumen von deutlich über 5 Prozent begründet laut Studie noch keinen relevanten Kapazitätsmangel
  • Rechtsgrundlagen: Art. 6 Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie, Art. 13 Abs. 7 Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung

Was bedeutet das für PV-Investoren

  • Der geplante Redispatch-Vorbehalt könnte rechtlich angreifbar sein. Das schafft für Investoren zusätzliche Unsicherheit, bis Gerichte entscheiden.
  • Bei Angeboten mit flexibler Netzanschlussvereinbarung sollten Sie prüfen, ob die Zustimmung tatsächlich freiwillig war und welche Alternativen bestanden.
  • Für die Bewertung eines Projekts zählt, welche Abregelung vertraglich vereinbart ist und ob sie entschädigt wird.

Einordnung

Die Studie ist eine juristische Einschätzung, kein Urteil. Sie zeigt, dass die Ausgestaltung des Netzpakets auch europarechtlich umstritten ist. Für die Kalkulation neuer Projekte bleibt bis zur Klärung offen, wie viel Abregelung ohne Ausgleich droht.

Mehr dazu: Netzanschluss bei PV-Parks, EEG 2027: Was sich ändern soll.

Quelle: pv magazine Deutschland, Veröffentlichung vom 17.07.2026

Bild: Symbolbild, zeigt nicht das im Beitrag genannte Projekt. Hochspannungsmast im Gegenlicht bei Sonnenuntergang. Foto: Mahmoud Yahyaoui / Pexels, Pexels-Lizenz.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

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